Kapitel 29
1 Und am ersten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun; ein Tag des Posaunenblasens soll er für euch sein.
2 Und ihr sollt als Brandopfer darbringen zum lieblichen Geruch für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler,
3 dazu als Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
4 und ein Zehntel zu je einem Schaf von den sieben Schafen,
5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um für euch Sühne zu schaffen,
6 außer dem Brandopfer des Neumondes und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern, ihrer Ordnung gemäß, zum lieblichen Geruch als ein Feueropfer für den HERRN.
7 Am zehnten Tag dieses siebenten Monats soll heilige Versammlung sein, und ihr sollt fasten und keine Arbeit an diesem Tage tun,
8 sondern als Brandopfer dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler
9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu dem jungen Stier, zwei Zehntel zu dem Widder
10 und ein Zehntel zu je einem der sieben Schafe,
11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem Sündopfer zur Sühnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihren Trankopfern.
12 Am fünfzehnten Tag des siebenten Monats soll heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun und sollt dem HERRN das Fest sieben Tage feiern
13 und sollt an Brandopfern darbringen, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: dreizehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, zu je einem der dreizehn jungen Stiere, zwei Zehntel zu je einem der zwei Widder
15 und ein Zehntel zu je einem der vierzehn Schafe,
16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
17 Am zweiten Tage: zwölf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
18 mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und ihren Trankopfern.
20 Am dritten Tage: elf junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
21 mit ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
22 dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
23 Am vierten Tage: zehn junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
24 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
26 Am fünften Tage: neun junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
27 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
28 dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
29 Am sechsten Tage: acht junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
30 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
31 dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinen Trankopfern.
32 Am siebenten Tage: sieben junge Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Schafe ohne Fehler
33 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu den jungen Stieren, zu den Widdern und zu den Schafen nach ihrer Zahl, ihrer Ordnung gemäß,
34 dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
35 Am achten sollt ihr Festversammlung halten; keine Arbeit sollt ihr an diesem Tage tun
36 und sollt als Brandopfer opfern, als Feueropfer des lieblichen Geruchs für den HERRN: einen jungen Stier, einen Widder, sieben einjährige Schafe ohne Fehler
37 samt ihrem Speisopfer und ihren Trankopfern zu dem jungen Stier, zu dem Widder und zu den Schafen nach ihrer Zahl, der Ordnung gemäß,
38 dazu einen Bock zum Sündopfer außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.
39 Das alles sollt ihr dem HERRN darbringen an euren Festen, außer dem, was ihr gelobt und freiwillig gebt an Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.
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