Kapitel 7
1 Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Es ist ein Hochheiliges.
2 An der Stätte, wo man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut ringsum an den Altar sprengen.
3 Und all sein Fett soll man opfern, den Fettschwanz und das Fett, das die Eingeweide bedeckt,
4 die beiden Nieren mit dem Fett, das daran ist, an den Lenden, und den Lappen an der Leber; an den Nieren soll er ihn ablösen.
5 Und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum Feueropfer für den HERRN; es ist ein Schuldopfer.
6 Wer männlich ist unter den Priestern, soll das essen an heiliger Stätte; es ist ein Hochheiliges.
7 Wie das Sündopfer, so soll auch das Schuldopfer sein; für beide soll ein und dasselbe Gesetz gelten; sie sollen dem Priester gehören, der damit die Sühnung vollzieht.
8 Dem Priester, der jemandes Brandopfer opfert, soll das Fell des Brandopfers gehören, das er geopfert hat.
9 Und alle Speisopfer, die im Ofen oder im Tiegel oder in der Pfanne gebacken sind, sollen dem Priester gehören, der sie opfert.
10 Aber alle Speisopfer, die mit Öl vermengt oder trocken sind, sollen allen Söhnen Aarons gehören, einem wie dem andern.
11 Und dies ist das Gesetz des Dankopfers, das man dem HERRN opfert.
12 Wollen sie es als Lobopfer darbringen, so sollen sie außer dem Schlachtopfer ungesäuerte Kuchen opfern, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und feinstes Mehl, durchgerührt, als Kuchen mit Öl vermengt.
13 Sie sollen aber solche Opfergabe darbringen nebst Kuchen von gesäuertem Brot zu ihrem Lob- und Dankopfer,
14 und zwar sollen sie je ein Teil als Opfergabe für den HERRN darbringen; es soll dem Priester gehören, der das Blut des Dankopfers sprengt.
15 Und das Fleisch ihres Lob- und Dankopfers soll an demselben Tage gegessen werden, an dem es geopfert wird, und soll nichts übriggelassen werden bis zum Morgen.
16 Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es zwar an demselben Tage, da es geopfert ist, gegessen werden; wenn aber etwas übrigbleibt, darf man's am andern Tage essen.
17 Aber was vom geopferten Fleisch am dritten Tage noch übrig ist, soll mit Feuer verbrannt werden.
18 Und wenn jemand am dritten Tage essen wird von dem geopferten Fleisch seines Dankopfers, so wird es nicht wohlgefällig sein, und dem, der es geopfert hat, wird es auch nicht zugerechnet werden, sondern es wird ein Greuel sein; und wer davon ißt, der lädt eine Schuld auf sich.
19 Auch das Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, soll nicht gegessen, sondern mit Feuer verbrannt werden. Jeder, der rein ist, darf vom Opferfleisch essen.
20 Wer aber essen wird von dem Fleisch des Dankopfers, das dem HERRN gehört, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
21 Und wenn jemand mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, es sei ein unreiner Mensch, ein unreines Vieh oder was sonst ein Greuel ist, und dann vom Fleisch des Dankopfers ißt, das dem HERRN gehört, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
22 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
23 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Ihr sollt kein Fett essen von Stieren, Schafen und Ziegen.
24 Das Fett von gefallenen und zerrissenen Tieren dürft ihr zwar zu allerlei benutzen; aber essen dürft ihr's nicht.
25 Denn wer das Fett ißt von solchen Tieren, von denen man dem HERRN Feueropfer bringt, der wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
26 Ihr sollt auch kein Blut essen, weder vom Vieh noch von Vögeln, überall, wo ihr wohnt.
27 Jeder, der Blut ißt, wird ausgerottet werden aus seinem Volk.
28 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
29 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wer dem HERRN sein Dankopfer darbringen will, der soll herzubringen, was vom Dankopfer dem HERRN gehört.
30 Er soll es aber mit eigener Hand herzubringen zum Feueropfer für den HERRN; nämlich das Fett soll er bringen samt der Brust, um sie als ein Schwingopfer zu schwingen vor dem HERRN.
31 Und der Priester soll das Fett in Rauch aufgehen lassen auf dem Altar, aber die Brust soll Aaron und seinen Söhnen gehören.
32 Und die rechte Keule sollt ihr dem Priester geben zum Hebopfer von ihren Dankopfern.
33 Wer von Aarons Söhnen das Blut und das Fett der Dankopfer opfert, dem soll die rechte Keule gehören als sein Anteil.
34 Denn die Brust des Schwingopfers und die Keule des Hebopfers nehme ich von den Kindern Israel von ihren Dankopfern und gebe sie dem Priester Aaron und seinen Söhnen als ewiges Anrecht bei den Kindern Israel.
35 Das ist der Anteil Aarons und seiner Söhne an den Feueropfern des HERRN, der ihnen bestimmt wurde an dem Tage, da der HERR sie sich nahen ließ, damit sie seine Priester seien,
36 der Anteil, von dem der HERR an dem Tage, da er sie salbte, gebot, daß er ihnen gegeben werden sollte von den Kindern Israel als ewiges Anrecht bei allen ihren Nachkommen.
37 Das ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, des Einsetzungsopfers und des Dankopfers,
38 wie der HERR es Mose gebot auf dem Berge Sinai an dem Tage, da er den Kindern Israel befahl, ihre Opfer dem HERRN zu opfern in der Wüste Sinai.